Belle Maison - Wohnangebote für Kinder, Jugendliche und junge mit einer Essstörung

Informationen für Fachleute

Die Belle Maison GmbH stehen für eine intensive therapeutisch-pädagogische Betreuung an der Schnittstelle stationärer Jugendhilfe und medizinischer Versorgung. Sie sehen es als ihre Aufgabe, jungen Menschen mit Essstörungen einen neuen Lebensraum zu schaffen. So kann es gelingen, die Erkrankung und die damit unmittelbar einhergehenden Probleme zu überwinden. Die Lebensbewältigung und die damit verbundenen Probleme im Alltag stellen für die Betroffenen und ihre Familiensysteme oft eine Überforderung dar, die das Aufrechterhalten der Essstörung und deren Komorbiditäten fördern. Wir bieten unseren Bewohnerinnen und Bewohnern eine multiprofessionelle und individuelle Begleitung, um eine Chronifizierung der Erkrankung zu vermeiden und eine drohende seelische Behinderung abzuwenden.
In unseren Wohngruppen gilt es, den jungen Menschen einen neuen, familiären, behaglichen und perspektivisch sicheren Lebensraum zu schaffen. Hier kann bereits Erfahrenes mit professioneller Unterstützung in den Lebensalltag transferiert und eine physische und psychische Gesundung gefördert werden.

Mit unserem umfassenden therapeutisch-pädagogischen Betreuungskonzept begleiten wir unsere Bewohner*innen in ihrer individuellen Persönlichkeitsentwicklung und unterstützen sie, ein selbstständiges und eigenverantwortliches Lebenskonzept zu entwickeln.

Zielgruppe

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die unter einer Essstörung leiden wie

  • Anorexia nervosa | Magersucht F 50.0
  • atypische Anorexia nervosa F 50.1
  • Bulimia nervosa | Ess-Brech-Sucht F 50.2
  • atypische Bulimia nervosa F 50.3
  • Binge-Eating | Essattacken F 50.8
  • Übergewicht

und die einen möglichen Klinikaufenthalt verhindern möchten oder eine Nachsorge nach einem bereits erfolgten Klinikaufenthalt benötigen. Eine Rückführung in die Herkunftsfamilie wird engmaschig-professionell begleitet. Der Weg in die endgültige Selbstständigkeit kann in Stufe 4 erreicht werden.

Aufnahmekriterien

  • Einverständniserklärung der Eltern bei Minderjährigen
  • Einverständnis und Kostenzusage des Jugend- oder Sozialamtes
  • Mindestaufnahmegewicht von >3%-Perzentile oder > BMI 16
  • Mindestbereitschaft zur Teilnahme an den Maßnahmen der Wohngruppen
  • verschiedene Faktoren, die eine Gesundung im bisherigen Umfeld nicht ermöglichen

Ausschlusskriterien

  • akute Suizidgefährdung
  • akuter Medikamenten- oder Suchtmittelmissbrauch
  • weitere Erkrankungen, die vorrangig psychotherapeutisch/medizinisch behandelt werden müssen
  • im Einzelfall geistige und körperliche Behinderung

Berufsverbände und Netzwerke

bfe

vpk

 

 

dgfpi

lfe

 

dagtp

 

reithof

 

akt

 

Netzwerke für Essstörung: Hagen, Dortmund, Bochum, Mainz

Rechtsgrundlagen und Finanzierung

Gesetzlichen Grundlagen ist das SGB VIII §§ 27, 34, 35a und 41 KJHG.
Bei einer emotionalen Erkrankung wird der Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe ggf. in Verbindung mit dem §§ 36 SGB VIII gesehen.

Die Finanzierung der Unterbringung und die Feststellung des Bedarfs erfolgen durch das zuständige Jugendamt oder den Sozialhilfeträger.

Gerne können Sie unseren Folder herunterladen: Folder.pdf (0,2 MB)